Wir freuen uns über jede Spende!

Liegt Ihnen die biologische Vielfalt am Herzen? Dann freuen wir uns über Zuwendungen. Diese können Sie dem Vereinskonto des Umweltforums für Aktion und Zusammenarbeit e. V. zukommen lassen.

Das Umweltforum nutzt Ihre Spende derzeit vor allem für die Erstellung von Kommunikationsmitteln wie Infobroschüren zu den Themen „biologische Vielfalt“, „Naturgärten“ und Ähnliches. Diese sollen möglichst viele Menschen informieren und inspirieren, aktiv zu werden.

 

Spendenkonto des Umweltforums:

Zuwendungsempfänger: Umweltforum für Aktion und Zusammenarbeit e. V.
GLS Bank
IBAN: DE02430609671104422800
BIC: GENODEM1GLS

 

Hinweise

Ihre Spenden können Sie bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen. Die Körperschaft Umweltforum für Aktion und Zusammenarbeit e. V., Hermannstr. 29, 14163 Berlin, dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Die Körperschaft fördert folgenden gemeinnützigen Zweck: Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 8 AO).

 

Zuwendungsbestätigungen

Bis zu einem Spendenbetrag von 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – nach eine Zuwendungsbestätigung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 300,00 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung zu. Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung erhalten möchten, tragen Sie bitte Ihre komplette Anschrift in das Betrefffeld des Überweisungsträgers. Möchten Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Gesamtspendenbescheinigung im Folgejahr Ihrer Einzahlungen. Sollte uns Ihre Adresse einmal nicht oder nicht korrekt übertragen worden sein, können wir Ihnen leider keine Quittung zuschicken. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.



Spenden zum Jahreswechsel

Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. unserem Konto gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.